*Wildbienen gehören in Deutschland nach der §1 BArtSchV zu den besonders geschützten Arten. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten „zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen“ (§ 44 Abs. 1.1 BNatSchG). Daher stammen die im Rahmen des Projekts „Bremerhaven – es blüht und brummt“ verwendeten Bienen-Kokons aus einer privaten Nachzucht des Hagemann Verlags, die speziell für Bildungseinrichtungen angeboten und verkauft wird.